Datenschutz aktuell professional 13.05.2026

Juni I 2026

Top-Thema: Bereiten Sie Ihr Unternehmen
jetzt auf Ihren Urlaub vor

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Statusbericht für das erste Halbjahr: So gehen Sie ihn an
Haben Sie heute schon auf den Kalender geschaut? Bestimmt! Vielleicht ist Ihnen dabei aufgefallen, dass bald schon das erste halbe Jahr vorbei ist. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um über die Datenschutzsituation und Ihre Arbeit zu berichten.
Mit dieser Checkliste gibt es keine Patzer am Messestand
Als Datenschutzbeauftragter können Sie nicht überall sein und dafür sorgen, dass in Sachen Datenschutz nichts schiefläuft. Dabei gibt es Hotspots, bei denen das Risiko für Patzer einfach größer ist. So z. B. bei Messeständen. Es liegt auf der Hand, dass hier Marketing oder Vertrieb im Vordergrund stehen. Doch der Datenschutz darf dabei nicht auf der Strecke bleiben.
Bereiten Sie Ihr Unternehmen jetzt auf Ihren Urlaub vor
Die Herausforderungen, denen Sie sich als Datenschutzbeauftragter tagtäglich stellen müssen, haben es in sich. Sie sind nicht nur fachlich anspruchsvoll. Auch Stress und Hektik können Ihnen ganz schön zusetzen. Umso wichtiger ist, dass Sie bei Ihrem wahrscheinlich bald anstehenden Urlaub Ihre Akkus aufladen können. Das klappt besser, wenn Sie von Ihrem Unternehmen nichts hören.
Wer schreibt, der bleibt: Machen Sie Ihre Arbeit belegbar
Sie kennen vielleicht die geflügelten Worte aus der Überschrift: Auch wenn mancher das gerne einfach so dahinsagt, steckt viel Wahres darin. Kann man die eigene Arbeit belegen, wird es für andere schwierig, einem an den Karren zu fahren. Das gilt gerade für Sie als Datenschutzbeauftragten.
Ist ein OLG-Urteil allgemein übertragbar auf andere Fälle?
Frage: Ich habe ein Urteil eines Oberlandesgerichts (OLG) zu einem Datenschutzthema gefunden, das aus meiner Sicht zu einem Problem im Unternehmen passt. Der Kollege aus der IT-Abteilung meint nun, dass […]
BGH: Registergericht muss Unterschriften entfernen
Als jemand mit viel Datenschutz-Know-how wissen Sie: Beim Verarbeiten personenbezogener Daten muss auf Datensparsamkeit geachtet werden. Sind Daten nicht erforderlich, darf die Verarbeitung nicht stattfinden. Genau das meint nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) zu Einträgen im Handelsregister (Beschluss vom 18.2.2026, Az. II ZB 2/25).

Arbeitshilfen

  • 10 Schwerpunktthemen für Ihren Statusbericht zum ersten Halbjahr
  • Datenschutz am Messestand
  • So bereiten Sie das Unternehmen auf Ihren Urlaub vor