Datenschutz aktuell professional 15.11.2024

Nov II 2024

Noch rund 6 Wochen Zeit:
Geben Sie als Datenschutzbeauftragter Gas

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Gerade in der Vorweihnachtszeit: Warnen Sie vor Quishing, Phishing & Co.
Zwar sollte die Vorweihnachtszeit eher eine besinnliche Zeit sein. Doch die Realität ist oft eine andere. Es gibt viel zu tun und es herrschen auch im Arbeitsalltag Hektik und Stress. Das ist eine Mischung, die gerade Kriminellen gut ins Konzept passt. Schließlich haben sie bessere Chancen, dass etwa Mitarbeiter Ihres Unternehmens auf sie hereinfallen.
Austrittscheckliste: Prüfen Sie, ob alles Wichtige berücksichtigt ist
Mit dem näher rückenden Jahresende gibt es in wohl jedem Unternehmen Themen mit Datenschutzrelevanz, die besonders in den Fokus rücken. Z. B. kann es sein, dass Mitarbeiter das Unternehmen verlassen oder in Rente gehen. In diesem Zusammenhang muss einiges veranlasst werden.
Noch rund 6 Wochen Zeit: Geben Sie als Datenschutzbeauftragter Gas
Egal, ob Sie Vollzeitdatenschützer sind oder sich dem Thema mit einem Teil Ihrer Arbeitszeit widmen: Wahrscheinlich kommt bei Ihnen keine Langeweile auf. Doch vielleicht haben Sie auch manche Themen so in Beschlag genommen, dass Sie sich nicht so Ihres Auftrags annehmen konnten wie gewünscht. Doch noch haben Sie rund 6 Wochen Zeit, um Ihre Arbeitsbilanz im Datenschutz etwas aufzupolieren. Diese Tipps und die Checkliste unterstützen Sie dabei:
Jahresendgespräch mit dem Chef: Beherzigen Sie diese 7 Tipps
Zum Jahresende ist es noch ein Weilchen hin? Das stimmt nur auf den ersten Blick. Bedenken Sie, dass vor allem in den Verwaltungsbereichen vieler Unternehmen spätestens ab dem 20.12.2024 kaum noch wer da ist, sind die Arbeitstage bis zum Jahresende langsam überschaubar. Steht bei Ihnen ein Jahresgespräch mit dem Chef an, sollten Sie sich schon jetzt vorbereiten.
EuGH: Aufsichtsbehörde muss nicht immer Bußgeld verhängen
Kommt es zum Datenschutzverstoß, kann das Ärger bedeuten. So war es auch in einem Fall, zu dem das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen vorlegte. Und zwar: Muss eine Aufsichtsbehörde bei Verstößen immer etwas unternehmen Nein, meint der EuGH (26.9.2024, Rs. C‑768/21).

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  • Information zu Quishing, Phishing & Co.
  • Wichtige Aspekte bei Austrittschecklisten 1
  • Wichtige Aspekte bei Austrittschecklisten 2