Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO bereiten in vielen Unternehmen Sorgen, nach wie vor. Kaum ein Betroffenenrecht wirft im Alltag so viele Fragen auf wie das Recht auf Auskunft. Der Grund liegt auf der Hand: Die Anforderungen sind komplex – und viele Detailfragen sind bis heute nicht abschließend geklärt.
Zusätzliche Brisanz erhält das Thema durch die aktuelle EuGH-Rechtsprechung, die insbesondere zum Umgang mit mutmaßlich missbräuchlichen Auskunftsersuchen neue Maßstäbe setzt.
