Betriebsvereinbarungen nach der DSGVO – eine Checkliste

Betriebsvereinbarungen nach der DSGVO – eine Checkliste

Betriebsvereinbarungen werden in Verbindung mit dem neuen Datenschutzrecht von Juristen und Aufsichtsbehörden heiß diskutiert. Weil der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht etwa bei der Einführung technischer Einrichtungen hat, müssen Sie sich früher oder später mit dem schwierigen Thema Betriebsvereinbarungen nach der DSGVO auseinandersetzen.

Achtung bei alten Betriebsvereinbarungen

Möglicherweise werden Sie einmal damit konfrontiert, dass Sie zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung Stellung nehmen sollen, vielleicht zum Thema Videoüberwachung. Bislang ging man davon aus, dass die Betriebsvereinbarung die Erlaubnisnorm für die Durchführung der Videoüberwachung konkretisiert. Das kann sie nun allerdings nur noch, wenn sie gewisse Mindeststandards hinsichtlich personenbezogener Daten erfüllt. Denn auch für Betriebsvereinbarungen gilt der Datenschutz.

Die Mindeststandards für Betriebsvereinbarungen

Die Mindeststandards für Betriebsvereinbarungen ergeben sich etwa aus Art. 88 Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). So müssen angemessene und besondere Maßnahmen zur Wahrung der menschlichen Würde, der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Personen ergriffen werden.

Ferner muss in Betriebsvereinbarungen die Transparenz der Verarbeitung sichergestellt werden. Außerdem müssen die Maßnahmen auch hinsichtlich einer Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb einer Unternehmensgruppe und eventueller Überwachungssysteme am Arbeitsplatz angemessen sein.

Betriebsvereinbarungen nach der DSGVO

Bislang war es umstritten, ob etwa Betriebsvereinbarungen auch das Datenschutzniveau absenken können, sprich die gesetzlichen Vorgaben aus dem bis zum 24.5.2018 geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterschritten werden durften. Seit dem 25.5.2018 sieht die Welt des Datenschutzes auch bei Betriebsvereinbarungen jedoch anders aus. Nun steht fest, dass die DSGVO den Mindeststandard darstellt und durch Kollektivvereinbarungen keine Regelungen getroffen werden dürfen, die das gesetzte Niveau unterschreiten.

Tun sie das doch, kann das zum Problem werden. Fehlt etwa die mit der Betriebsvereinbarung beabsichtigte Rechtsgrundlage, kann die Verarbeitung personenbezogener Daten unzulässig sein. Dann droht etwa auch ein Bußgeld.

Checkliste für Betriebsvereinbarungen

Sie beraten unter Datenschutzaspekten. Möglicherweise will man in Ihrem Unternehmen eine neue Betriebsvereinbarung schließen und diese als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nutzen. Wird Ihnen ein Entwurf einer Betriebsvereinbarung vorgelegt, sollten Sie ausschließlich unter Datenschutzaspekten beraten. Für die Betriebsvereinbarung nach dem Datenschutz steht Ihnen ein Muster zur Verfügung. Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, mit der Sie prüfen können, was in der Betriebsvereinbarung geregelt sein muss. Herunterladen können Sie die Checkliste für Betriebsvereinbarungen unter premium.vnr.de/datenschutz-aktuell.