Auftragsdatenverarbeitung (ADV)
Die Auftragsdatenverarbeitung (ADV) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dritten (bspw. einen Dienstleister). Als Datenschutzbeauftragter lauern hier viele Gefahren. Abteilungen die keine ADV-Verträge mit Ihren Dienstleistern schließen wollen, oder veraltete Dokumente die längst nicht mehr der Realität entsprechen.