Privacy@Work Online
Datenschutzmagazin für Mitarbeiter
23 % der Datenschutzverletzungen werden durch menschliche Fehler verursacht (IBM) die zu 100 % vermeidbar sind.
Wie sensibilisiert sind Ihre Mitarbeiter für die Einhaltung des Datenschutzes?
Vielleicht haben Sie bereits die Grundlagen-Schulung durchgeführt – das ist spitze!
Doch die Datenschutzfallen sind vielfältig und lassen sich nicht mit einer jährlichen Schulung abfrühstücken. Stattdessen ist es wirksamer den Kollegen regelmäßig kleine „Schulungs-Häppchen“ vorzulegen und die Achtsamkeit für das Thema konstant aufrecht zu erhalten.
Kleine, aber regelmäßige Schulungen erhöhen die Aufnahmefähigkeit sowie die Akzeptanz und das Bewusstsein für den Datenschutz!
Privacy@Work Online ist das Datenschutz-Magazin für Ihre Mitarbeiter, welches Sie direkt in Ihrem Unternehmen einsetzen können. So vermitteln Sie Inhalte zum Datenschutz effektiv und nachhaltig – zeitsparend und ohne Vorbereitung!
Jede Online-Ausgabe enthält:
- Die PDF-Ausgabe für Ihre Mitarbeiter: Schicken Sie die PDF-Ausgabe per Mail an Ihre Kollegen oder teilen Sie sie im Intranet. Jede Ausgabe enthält wichtige Themen zum Datenschutz im Unternehmen, die anschaulich und leicht verständlich für Mitarbeiter aufbereitet werden. Zusätzlich sind Checklisten direkt im PDF verlinkt.
- Dokumentation Ihrer Schulungstätigkeit: Mit jeder Ausgabe erhalten Sie eine Übersicht über die Schulungsinhalte der jeweiligen Ausgabe. Diese können Sie in Ihren Unterlagen abheften und können dadurch jederzeit Ihre Schulungsaktivität nachweisen.
- Datenschutz direkt anwendbar: Mit jeder Ausgabe erhalten Sie direkt anwendbare Tools für Ihre Mitarbeiter, wie Videos, Infografiken oder Passwortgenerator. So können Ihre Mitarbeiter das gelernte Datenschutzwissen direkt anwenden!
Dipl. Industrial Designer, Programmierer und Certified Webmaster, ist als Chief Information Security Officer langjähriger Leiter des Bereiches Informationssicherheit und Risikomanagement einer Landesbank. Neben seinen Aufgaben bei der Bank, arbeitet er als Berater und ist als externer Datenschutzbeauftragter tätig.
- Vermeidung von Datenpannen durch nachhaltige Mitarbeitersensibilisierung
- Dokumentation Ihrer Schulungstätigkeit
- Sie kommen Ihrer Schulungspflicht aus § 4g Art. 39 Abs. 1 lit. b DS-GVO nach