Datenschutz ist oftmals eine recht komplexe Materie. Das hat sich mit dem neuen Datenschutzrecht nicht geändert. Doch selbst wenn Sie sich bestens mit Recht und Technik auskennen, ist das noch keine Garantie dafür, dass Sie den Datenschutz im Unternehmen umsetzen und voranbringen können. Damit das klappt, sind Soft Skills (soziale Kompetenzen und Fähigkeiten) unumgänglich.

Soft Skills: Soziale Kompetenzen und Fähigkeiten sind entscheidend

Bestimmt kennen Sie diesen Spruch der Juristen: Recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Diese Weisheit können Sie auch auf Ihre Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter übertragen.

Selbst wenn Sie in der Theorie die perfekte Lösung für eine Datenschutzfrage entwerfen, muss das jedoch noch lange nicht heißen, dass Sie diese Lösung in der Praxis auch umsetzen können. Unter Umständen müssen Sie Ihre Lösung schmackhaft machen oder trickreich „verkaufen“. Manchmal ist es sogar so, dass Sie von der Ideallösung abweichen und Abstriche machen müssen, um die wesentlichen Ziele doch noch zu erreichen.

Beachten Sie: Beharren Sie stur auf Ihrem ursprünglichen Plan, erreichen Sie unter Umständen überhaupt nichts. Hier heißt es also: geschickt vorgehen. Dabei müssen Sie kein Schlitzohr sein.

Besinnen Sie sich auf Ihre „eingebauten“ Soft Skills

Manch einer denkt, dass Soft Skills erst erlernt werden müssen. Das stimmt auch, aber nur teilweise: Manche Soft Skills haben Sie auch schon von Kindesbeinen an erworben. Und diese sollten Sie auch bei Ihrer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter einsetzen. Das ist in Zeiten des neuen Datenschutzrechts mit Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) noch wichtiger denn je. Denken Sie beispielsweise an die folgenden Soft Skills:

  • Gesunder Menschenverstand
    Ein Unternehmen existiert nicht wegen des Datenschutzes. Nicht jede Datenschutzmaßnahme muss praxisgerecht und sinnvoll sein. Schnell können Sie mit einer Forderung über das Ziel hinausschießen. Es ist daher ratsam, den gesunden Menschenverstand einzuschalten und beispielsweise noch einmal eine Nacht über eine Präsentation oder die Formulierung einer E-Mail und eine damit verbundene Datenschutzforderung zu schlafen. Nicht selten sagt man sich dann selbst: „Wenn das so bleibt, geht der Schuss nach hinten los.“
  • Gerechtigkeitsempfinden
    Ihr Gerechtigkeitsempfinden wird Ihnen häufig dabei helfen zu entscheiden, ob und wie Sie als Datenschutzbeauftragter aktiv werden müssen. Mitarbeiter komplett bei und außerhalb der Arbeit überwachen zu wollen, das geht nicht. Das leuchtet auch ohne gesetzliche Spezialkenntnisse ein. Gleichwohl gilt: Verlassen Sie sich nicht nur auf Ihre emotionale Einschätzung, sondern beziehen Sie immer auch die rationalen Aspekte ein, sprich gesetzliche Wertungen oder Rechtsprechung.
  • Bauchgefühl
    Auch Ihr Bauch kann manchmal ein guter Ratgeber sein. Haben Sie etwa bei einem neuen Verarbeitungsverfahren ein ungutes Gefühl, sollten Sie dies nicht einfach ignorieren und als belanglos abtun. Prüfen Sie genau. Übrigens: Das mulmige Gefühl schützt Sie vor Risiken, beispielsweise auch in Besprechungen. Es steigert vor allem Ihre Aufmerksamkeit für Gefahren. Ignorieren Sie nie diesen Schutzmechanismus.

Selbsteinschätzung: Wie gut steht es um Ihre Soft Skills als Datenschutzbeauftragter?

Wahrscheinlich kennt das jeder: Fragt man andere, wie sie einen wahrnehmen, dann fällt das Ergebnis nicht selten überraschend aus – positiv wie negativ. Das ist normal, denn Selbstbild und Fremdbild weichen oft voneinander ab. Damit Sie leichter identifizieren können, wo Sie Nachhol- oder Optimierungsbedarf haben, können Sie auch die folgende Checkliste einsetzen.

Geben Sie sich Noten in den einzelnen Kompetenzfeldern. Damit haben Sie Ihr Eigenbild. Unter Umständen gewinnt die Einschätzung an Wert, wenn Sie etwa eine Person Ihres Vertrauens um ihre Einschätzung bitten und so ein Fremdbild erhalten.