Datenschutz aktuell professional 30.07.2026

Aug II 2026

Top-Thema: Nutzen Sie Merkblätter, um den
Datenschutz vorwärtszubringen

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Neue Mitarbeiter: Setzen Sie auf die Führungskräfte
Auch wenn Sie in Sachen Zeit und Budget aus dem Vollen schöpfen können, ist klar: Als Datenschutzbeauftragter können Sie sich nicht um alles kümmern und erst recht nicht jeden an die Hand nehmen. Das gilt unter Umständen gerade für neue Mitarbeiter. Doch den Datenschutz bei neuen Mitarbeitern zu vernachlässigen bringt Risiken mit sich. Und realisieren sich Risiken, ist der Ärger da.
Schauen Sie bei der Datenverfügbarkeit genauer hin
Daten sind der Treibstoff für den Motor Ihres Unternehmens. Doch wenn Daten nicht mehr verfügbar sind, passiert das Gleiche wie bei einem Verbrennungsmotor: Erst kommt es zum Stottern und dann bleibt er stehen. Umso wichtiger ist für Ihr Unternehmen, dass es dafür sorgt, dass (personenbezogene) Daten stets verfügbar sind.
Nutzen Sie Merkblätter, um den Datenschutz vorwärtszubringen
Datenschutz im Unternehmen klappt dann am besten, wenn die Beschäftigten gut Bescheid wissen. Ist bekannt, worauf es ankommt, wird manches Datenschutzproblem erst gar nicht entstehen. Merkblätter können hier viel bringen. Und kommen auch Ihnen als Datenschutzbeauftragtem zugute. Denn was Sie nicht beraten oder beantworten müssen, nimmt keine wertvolle Zeit in Anspruch.
Sie sind garantiert qualifiziert! Aber können Sie das belegen?
Datenschutz ist kein Thema, das man sich mal eben anlesen kann. Gerade für die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten braucht es vor allem Qualifikation und Know-how. Doch einfach mal behaupten, dass man qualifiziert sei, kann im Einzelfall nicht ausreichen, etwa wenn die Aufsichtsbehörde nachfragt. Gut, wenn Sie dann eine Übersicht aus der Schublade ziehen können.
Braucht unser Newsletter eigene Datenschutzhinweise?
Frage: Kürzlich hat sich ein Betroffener bei uns wegen unseres E-Mail-Newsletters beschwert. Wir würden gegen den Datenschutz verstoßen, weil der Newsletter keine Informationen zum Datenschutz enthält. In diesem Zusammenhang fragen […]
Ist eine etwas zu lange Videoaufzeichnung vertretbar?
Frage: Ich betreue ein kleines Unternehmen. Weil es schon Diebstähle im Ladengeschäft gab, kommt dort eine Videoüberwachung zum Einsatz. Die ist schon etwas betagt. Auf den Datenspeicher passen Bilddaten für […]
E-Mail-Rechnungen müssen nicht verschlüsselt werden
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert von Verantwortlichen, dass sie angemessene Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit ergreifen. Doch geht das so weit, dass man generell auch E-Mails mit Rechnungen verschlüsseln muss? Nein, meint das Landgericht (LG) Karlsruhe in einem Urteil vom 20.5.2026 (Az. 8 O 266/25).

Arbeitshilfen

  • Muster: Information für Führungskräfte
  • Checkliste: Wichtige Aspekte bei Datenverfügbarkeit und Back-up
  • Checkliste: Themen für Ihre Merkblätter als Datenschutzbeauftragter
  • Dokumentation Ihrer Qualifikation