Datenschutz aktuell professional 28.04.2026

Mai II 2026

Top-Thema: Führerscheinkontrolle: Prüfen
Sie, ob alles passt

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Fördern Sie richtiges Verhalten bei Datenpannen
Wo Menschen arbeiten, kann auch etwas schiefgehen. Doch im Datenschutz können solche Pannen schnell zum großen Problem werden, etwa für Betroffene, aber auch für Ihr Unternehmen. Und wenn es dann doch passiert ist, muss richtig reagiert werden. Hier spielen die Führungskräfte eine wichtige Rolle.
Schnelle Erstberatung gefällig? Setzen Sie auf diese Checkliste
Jeder Datenschutzbeauftragte kennt das: Da kommt ein unerwarteter Anruf oder man wird spontan auf eine neue Verarbeitung personenbezogener Daten angesprochen. Von Ihnen will man wissen, worauf es ankommt und was gerade unter Datenschutzaspekten von Bedeutung ist. Ratlos die Schultern zucken wäre jetzt die schlechteste Reaktion Ihrerseits. Denn schnell auf wichtige Punkte hinweisen können Sie immer.
Führerscheinkontrolle: Prüfen Sie, ob alles passt
Vielleicht gibt es ihn auch in Ihrem Unternehmen: den Außendienst, der etwa für Lieferungen, das Erbringen von Dienstleistungen oder für die Fahrt zum Kunden ein Fahrzeug des Unternehmens nutzt. Eventuell gibt es auch Beschäftigte mit Geschäftswagen. Bei allen ist gleich: Die dürfen nur genutzt werden, wenn der Fahrer eine Fahrerlaubnis hat. Und die muss Ihr Unternehmen prüfen.
Mit diesen 7 Tipps arbeiten Sie sofort zielorientierter
Wer wenig Zeit für seine Aufgaben als Datenschutzbeauftragter zur Verfügung hat, der kann ein Lied davon singen: Oft kommt vieles zu kurz, manchmal verzetteln man sich bei der Erledigung selbst einfacher Aufgaben und hier und da wächst einem manches über den Kopf. Das Ruder können Sie herumreißen. Arbeiten Sie strikt ziel- und ergebnisorientiert.
Muss ich für das Einhalten der Betriebsvereinbarung sorgen?
Frage: Bei uns wurde zwischen Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat eine Rahmenvereinbarung zum Datenschutz geschlossen. Anscheinend ist man nun der Ansicht, dass ich als Datenschutzbeauftragter die Umsetzung der Betriebsvereinbarung in Angriff nehme. […]
VG Düsseldorf: Auskunft hat Vorrang vor Datenlöschung
Machen Betroffene Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend, kann das für Verantwortliche viel Aufwand bedeuten. Kein Wunder, dass mancher daran denkt, bei einer Anfrage vorhandene Daten zu löschen, um nichts mehr beauskunften zu können. So geht das nicht, meint das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 21.1.2026 (Az. 29 K 7470/24).

Arbeitshilfen

  • Awarenessinfo für Führungskräfte zu Datenpannen
  • Datenschutzgrundsätze in der Erstberatung
  • Führerscheinkontrolle und Datenschutz