E-Mails über E-Mails – und alle wollen etwas von Ihnen. Wenn es Ihnen so geht und Sie in der EMail-Flut zu ertrinken drohen, heisst es gegensteuern. Und das ist nicht schwer. Orientieren Sie sich an diesen sieben Tipps:
Wenn Sie in den Ferien waren und eine schöne Zeit hatten, fällt es Ihnen zurück am Arbeitsplatz vielleicht gar nicht so leicht, wieder in die Gänge zu kommen. Keine Sorge, das geht den meisten Menschen so. Damit Sie jedoch möglichst lange von Ihrer Erholung profitieren, sollten Sie die erste
Arbeitswoche durchdacht angehen.
Jeder Datenschutzberater kennt das: Da kommt ein unerwarteter Anruf oder man wird spontan auf eine neue Bearbeitung von Personendaten angesprochen. Von Ihnen will man wissen, worauf es ankommt und was gerade unter Datenschutzaspekten von Bedeutung ist. Ratlos die Schultern zucken wäre jetzt die schlechteste Reaktion Ihrerseits. Denn schnell auf wichtige Punkte hinweisen können Sie immer.
Vielleicht gibt es ihn auch in Ihrem Unternehmen: den Aussendienst, der etwa für Lieferungen, das Erbringen von Dienstleistungen oder für die Fahrt zum Kunden ein Fahrzeug des Unternehmens
nutzt. Eventuell gibt es auch leitende Beschäftigte mit Geschäftswagen. Bei allen ist gleich: Die dürfen nur genutzt werden, wenn der Fahrer einen Führerausweis hat. Und die muss Ihr Unternehmen prüfen.
Machen Betroffene Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend, kann das für Verantwortliche viel Aufwand bedeuten. Kein Wunder, dass mancher daran denkt, bei einer Anfrage
vorhandene Daten zu löschen, um nichts mehr beauskunften zu können. So geht das nicht, meint das deutsche Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in der Entscheidung vom 21.1.2026 (Az. 29 K 7470/24).
Datenschutzrecht
Arbeitshilfen
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Checkliste: Datenschutzgrundsätze in der Erstberatung