Datenschutz aktuell professional 25.06.2026

Juli II 2026

Top-Thema: Schutz vor Cybercrime: Stärken
Sie die erste Verteidigungslinie

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Zurück aus dem Urlaub: So klappt ein guter Wiedereinstieg
Wenn Sie in Urlaub waren und eine schöne Zeit hatten, fällt es Ihnen zurück am Arbeitsplatz vielleicht gar nicht so leicht, wieder in die Gänge zu kommen. Keine Sorge, das geht den meisten Menschen so. Damit Sie jedoch möglichst lange von Ihrer Erholung profitieren, sollten Sie die erste Arbeitswoche durchdacht angehen.
Gute Frage: Wie sicher sind eigentlich Ihre Daten?
Sie wissen nur zu gut: Weil Datenschutz nicht jedermanns Lieblingsthema ist und manche Ihrer Forderungen infrage gestellt werden, müssen Sie das Vorbild schlechthin im Datenschutz sein. Damit niemand sagen kann, dass Sie Wasser predigen, aber Wein trinken, müssen Sie auch in Ihrem Arbeitsumfeld streng auf Datenschutz und Datensicherheit achten.
Schutz vor Cybercrime: Stärken Sie die erste Verteidigungslinie
Cyberkriminelle haben es auf Ihr Unternehmen abgesehen. Und weil niemand ausschließen kann, dass dem so ist, muss vorgesorgt werden. Schließlich sollen sich Cyberkriminelle am besten an Ihrem Unternehmen die Zähne ausbeißen. Damit das gelingt, kommt es entscheidend auf die Beschäftigten an.
USB-Sticks: Beugen Sie mit 10 Regeln Datenpannen vor
Meist sind sie das Mittel der Wahl, wenn Daten transportiert oder von einer Person zu einer anderen weitergegeben werden sollen. Die Rede ist von mobilen Datenträgern, wie z. B. USB-Sticks, Speicherkarten oder externen Festplatten. Was so praktisch ist, birgt aber auch so manches Datenschutzrisiko. Schärfen Sie also die Sinne der Mitarbeiter.
Gilt mein Kündigungsschutz bei weniger Mitarbeitern?
Frage: Ich bin Datenschutzbeauftragter eines Unternehmens mit rund 100 Mitarbeitern, davon mehr als 60 Mitarbeiter in der Produktion. Das Unternehmen soll in eine Unternehmensgruppe aufgeteilt werden. In dem einen Unternehmen […]
Wie kann ich meinen Chef zum Kauf eines neuen Schredders bewegen?
Frage: Bei meinem sehr sparsamen Chef habe ich einen „historischen“ Aktenvernichter entdeckt. Den will er weiter nutzen, auch wenn dieser nur einen relativ breiten „Spaghettischnitt“ beherrscht. Wie kann ich ihn […]
VG Düsseldorf: Betroffener hat keinen Anspruch auf Bußgeld
Als Profi wissen Sie: Bei sensiblen Informationen müssen die Schutzmaßnahmen höher ausfallen. Gerade wenn es um die Übermittlung solcher Daten per E-Mail geht, stellt sich schnell die Frage, ob etwa eine Transportverschlüsselung zwischen den Servern ausreicht. In einem konkreten Fall äußerte sich nun das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf zu dieser Frage (Urteil vom 2.4.2026, Az. 29 K 7351/23).

Arbeitshilfen

  • 20 To-dos für die ersten Arbeitstage nach dem Urlaub
  • Datensicherheitsmaßnahmen für den Datenschutzbeauftragten
  • Awareness-E-Mail zu den Maschen von Cyberkriminellen
  • 10 goldene Sicherheitsregelung für USB-Sticks & Co.