Datenschutz aktuell 30.08.2026

Sep II 2026

Top-Thema: Planen Sie jetzt Ihre Aktivitäten
für das 4. Quartal 2026

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10 Kniffe, damit interne Informationen fließen
Sie kennen bestimmt die geflügelten Worte „Wissen ist Macht“. Da ist viel dran, auch wenn Sie Ihre Rolle und Ihre Aufgaben als Datenschutzbeauftragter betrachten. Verfügen Sie über Wissen, können Sie entscheiden und die Dinge steuern. Dabei geht es jedoch nicht nur um fachliches Wissen. Mindestens genauso wichtig ist, dass Sie ein profunder Kenner Ihres Unternehmens sind und wissen, was läuft.
Vorsicht vor 7 Datenschutzfallen beim Unternehmensumbau
Derzeit vergeht kaum ein Tag, ohne dass das eine oder andere deutsche Unternehmen Schlagzeilen macht. Kostendruck oder hohe Bürokratie- und Arbeitskosten führen zu Sparprogrammen, Insolvenzen, Verkäufen oder Verlagerungen ins Ausland. Umstrukturierungen sind in vielen Unternehmen Alltag.
Planen Sie jetzt Ihre Aktivitäten für das 4. Quartal 2026
Wer schon ein Weilchen Datenschutzbeauftragter ist, der weiß: Zeitliche Kapazitäten hat man eigentlich immer zu wenig. Und nicht selten passiert etwas Unvorhergesehenes, das die volle Aufmerksamkeit fordert. Umso wichtiger ist, dass Sie das Planbare rechtzeitig festlegen. Planen Sie am besten jetzt das letzte Quartal 2026.
So mindern Sie Datenschutz-risiken in der Chefetage
Daten angemessen zu schützen sollte in der DNA jedes Unternehmens verankert sein. Wer hier schludert, kann früher oder später sein blaues Wunder erleben. Teuer wird es zudem meist auch. Doch nicht nur Führungskräfte und Beschäftigte müssen den Datenschutz leben. Das gilt auch für die Unternehmensleitung, sprich etwa den obersten Chef. Doch passt dort alles?
Dürfen wir echte Kundendaten für Testzwecke einsetzen?
Frage: Das neue Kundenmanagementsystem soll ausgiebig getestet werden, bevor es zum Einsatz kommt. Dazu will man Echtdaten verwenden, etwa Kundendatensätze. Wie schätzen Sie das ein? Dürfen wir tatsächlich Echtdaten für […]
Wer muss die Datenpanne des Betriebsrats melden?
Frage: Der Betriebsrat hat eine E-Mail mit sensiblem Inhalt an den falschen Empfänger geschickt. Das ist passiert, weil man im E-Mail-Programm die automatische Vervollständigung der E-Mail-Adresse nutzte. Wer muss diese […]
Werden Sie auch bei kleinen Patzern zum Pannenhelfer
Größere Datenpannen sind oft mit höheren Risiken für die Betroffenen verbunden. Die Folge: Die Panne muss nach Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Doch manchmal bleiben die Risiken gering, sodass keine Meldung erforderlich ist. Und dennoch: Auch bei kleineren Patzern kann es sich lohnen, wenn Sie als „Pannenhelfer“ aktiv werden.

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Schwerpunktaktivitäten für Ihre Arbeit im 4. Quartal 2026
  • Checkliste: Datenschutzsituation bei der Unternehmensleitung
  • Checkliste: Prüfaspekte bei Patzern im Datenschutz