Datenschutzorganisation

Mit diesen 5 Tipps finden Sie Verbündete im Datenschutz

Vielleicht kennen Sie das: Anscheinend sind Sie als Datenschutzberater der Einzige im Unternehmen, dem am Thema Datenschutz etwas liegt. Doch auch wenn Sie sich im Stich gelassen fühlen, ist das kein Zustand, den Sie hinnehmen und akzeptieren sollten. Im Gegenteil: Sie können viel dafür tun, damit Ihr Einzelkämpferdasein ein Ende hat.

Andreas Würtz

26.10.2026 · 3 Min Lesezeit

Ändern Sie Ihr Mindset

Ihr Mindset zu Ihrer Situation, sprich Ihre innere Haltung, sollten Sie als Erstes anpassen. Sagen Sie sich nicht, dass Sie alles allein stemmen müssen. Im Gegenteil: Sie sind als Datenschutzberater nur Teil des Ganzen. Sie beraten und unterstützen bei der Schulung und Anwendung (Art. 10 Abs. 2 Bundesgesetz über den Datenschutz – DSG). Entscheiden müssen Sie nichts und erst recht nichts umsetzen. Das ist Sache des Verantwortlichen, wie sich aus Art. 7 Abs. 1 DSG ergibt. Daraus ergibt sich auch Ihr Hebel: Andere brauchen Sie, um ihrer Verantwortung im Datenschutz gerecht zu werden.

Verbündete finden ist kein Hexenwerk

Von nichts kommt nichts – damit Ihr Einzelkämpferdasein bald ein Ende hat, können Sie auf diese Tipps setzen:

 Tipp Nr. 1: Machen Sie zunächst ein Brainstorming

Nehmen Sie sich Zeit und ein grosses Blatt Papier. Überlegen Sie sich relevante Fragen, die Sie sich selbst stellen. Mit ausreichend Zeit zum Nachdenken notieren Sie sich alles, was Ihnen zum jeweiligen Aspekt einfällt. Dabei ist wichtig: Denken Sie auch an Aspekte, die Sie und Ihre Tätigkeit kritisch hinterfragen. Schauen Sie dann im nächsten Schritt, was von Ihren Einfällen besondere Relevanz hat und wie Sie die Sache angehen oder die Situation verbessern können. Impulsfragen können beispielsweise sein:

  • Warum habe ich den Eindruck, Einzelkämpfer zu sein?
  • Wie werde ich von anderen wahrgenommen?
  • Was muss sich bzw. was muss ich ändern?
  • Wer verfolgt ähnliche Ziele im Unternehmen wie ich?
  • Wer kann mit bei der Erreichung meiner Zielen helfen?

 Tipp Nr. 2: Kontaktieren Sie Partner

Auch hier kann ein Brainstorming sinnvoll sein. Denn unter Umständen ist Ihnen nicht klar, wer alles als Partner infrage kommt. Denn nicht alle sind auf den ersten Blick naheliegend. Typischerweise in Betracht kommen Abteilungen und Kollegen, die viel mit Personendaten zu tun haben. So sollten Sie unbedingt die IT-Abteilung auf Ihrer Liste haben. Diese muss nämlich nicht einfach nur (Personen-) Daten bearbeiten. Sie hat auch ein grosses Interesse an IT-Sicherheit. Die entsprechenden Massnahmen sind auch oft im Interesse des Datenschutzes, sprich im Hinblick auf den Schutz der Bearbeitung nach Art. 8 DSG.

Denken Sie aber auch an andere Kontrollorgane im Unternehmen. Gibt es etwa einen Compliance Officer oder eine Unternehmensrevision, verfolgt man auch dort das gleiche Grundinteresse wie Sie: Gesetze und interne Vorschriften müssen eingehalten werden, und zwar ohne Ausnahme. Daneben kann auch die Rechtsabteilung wichtige Partner für Sie bereithalten.

Gehen Sie auf diese Stellen aktiv zu. Vereinbaren Sie Termine zum persönlichen Kennenlernen bzw. zum Austausch. In aller Regel stellt sich dann schnell heraus, wo man gemeinsame Sache machen kann. Das gilt gerade für gemeinsame Aktivitäten, etwa Prüfungen oder Awarenessmassnahmen.

 Tipp Nr. 3: Vermarkten Sie den Datenschutz positiv

Achten Sie immer darauf, dass Sie die Dinge positiv darstellen. Selbst wenn bei einer Beratung herauskommt, dass das Angedachte datenschutzrechtlich nicht zulässig ist, können Sie aufzeigen, wie man es doch noch hinbekommt. Nimmt man Sie als Möglichmacher, sprich Enabler, wahr, sind Sie ein gern gesehener Gesprächspartner und Berater im Datenschutz.

Daneben sollten Sie stets darauf achten, dass Sie den Nutzen des Datenschutzes herausstellen. Natürlich kosten Schutzmassnahmen Geld. Doch das ist gut investiert, wenn dadurch noch grösserer finanzieller Schaden vermieden wird.

 Tipp Nr. 4: Bieten und nehmen Sie Hilfe an

Sie kennen die Weisheit „Eine Hand wäscht die andere“? Die sollten Sie aber nicht negativ verstehen. Vielmehr geht es um „Hilfst du mir, dann helfe ich dir“. Unterstützen Sie einerseits die Kollegen im Datenschutz durch gute Tipps. Stehen Sie zudem mit Rat und Tat zur Seite. Geben Sie Hilfestellung, wo immer das möglich ist.

Doch auch ausserhalb des Datenschutzes sollten Sie auf gegenseitige Hilfe setzen. Bestimmt haben Sie Know-how, was anderen im Unternehmen nutzt. Können Sie jemandem unter die Arme greifen, wird er sich revanchieren. Bietet man Ihnen Hilfe an, sollten Sie diese auch annehmen.

 Tipp Nr. 5: Steigern Sie Ihren Bekanntheitswert

Unterschätzen Sie nicht, was Sympathie ausmachen und bewegen kann. Doch Sympathie baut sich nicht von selbst auf. Einerseits ist wichtig, dass Ihre Kollegen ein positives Bild von Ihnen haben. Andererseits ist unerlässlich, dass Sie den Kollegen die Chance geben, Sie kennenzulernen. Daher ist wichtig: Nehmen Sie jede Gelegenheit wahr, um mit den Kollegen ins Gespräch zu kommen. Lassen Sie nichts aus, wo man sich in lockerer Runde kennenlernen kann.

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Rechtsanwalt | DatenschutzexperteZertifizierter Datenschutzbeauftragter, Privacy Professional (CIPP/E, CIPM, FIP), ISO-27001-Lead-Auditor, Krisenkommunikationsmanager, Chefredakteur des Fachratgebers „Datenschutz aktuell“Andreas Würtz begleitet seit vielen Jahren Unternehmen, Vereine und Organisationen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen […]