Datenschutz aktuell - Schweiz 26.10.2026

November 2026

Nutzen Sie Merkblätter, um den
Datenschutz vorwärtszubringen

Download PDF
Neue Mitarbeiter: Setzen Sie auf die Führungskräfte
Auch wenn Sie in Sachen Zeit und Budget aus dem Vollen schöpfen können, ist klar: Als Datenschutzberater können Sie sich nicht um alles kümmern und erst recht nicht jeden an die Hand nehmen. Das gilt unter Umständen gerade für neue Mitarbeiter. Doch den Datenschutz bei neuen Mitarbeitern zu vernachlässigen bringt Risiken mit sich. Und realisieren sich Risiken, ist der Ärger da.
Kostenersparnis? So entzaubern Sie „Bring Your Own Device“
Gerade wenn die Zeiten schwierig sind, wird in manchen Unternehmen jeder Stein umgedreht, um mögliche Einsparmöglichkeiten ausfindig zu machen. Und weil die IT-Kosten in vielen Unternehmen einen grossen Anteil am Gesamtbudget ausmachen, kommt man vielleicht auch bei Ihnen auf die Idee: Die Mitarbeiter könnten doch die privaten Geräte nutzen? Doch das ist keine gute Idee!
Nutzen Sie Merkblätter, um den Datenschutz vorwärtszubringen
Datenschutz im Unternehmen klappt dann am besten, wenn die Beschäftigten gut Bescheid wissen. Ist bekannt, worauf es ankommt, wird manches Datenschutzproblem erst gar nicht entstehen. Merkblätter können hier viel bringen. Und kommen auch Ihnen als Datenschutzberater zugute. Denn was Sie nicht beraten oder beantworten müssen, nimmt keine wertvolle Zeit in Anspruch.
Mit diesen 5 Tipps finden Sie Verbündete im Datenschutz
Vielleicht kennen Sie das: Anscheinend sind Sie als Datenschutzberater der Einzige im Unternehmen, dem am Thema Datenschutz etwas liegt. Doch auch wenn Sie sich im Stich gelassen fühlen, ist das kein Zustand, den Sie hinnehmen und akzeptieren sollten. Im Gegenteil: Sie können viel dafür tun, damit Ihr Einzelkämpferdasein ein Ende hat.
Dürfen wir echte Kundendaten für Testzwecke einsetzen?
Frage: Das neue Kundenmanagementsystem soll ausgiebig getestet werden, bevor es zum Einsatz kommt. Dazu will man Echtdaten verwenden, etwa Kundendatensätze. Wie schätzen Sie das ein? Dürfen wir tatsächlich Echtdaten für […]
Wer muss die Datenpanne der Arbeitnehmervertretung melden?
Frage: Die Arbeitnehmervertretung hat eine E-Mail mit sensiblem Inhalt an den falschen Empfänger geschickt. Das ist passiert, weil man im E-Mail-Programm die automatische Vervollständigung der E-Mail-Adresse nutzte. Wer muss diese […]
E-Mail-Rechnungen müssen nicht verschlüsselt werden
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert von Verantwortlichen, dass sie angemessene Schutzmassnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit ergreifen. Doch geht das so weit, dass man generell auch E-Mails mit Rechnungen verschlüsseln muss? Nein, meint das Landgericht (LG) Karlsruhe in Deutschland in einem Urteil vom 20.5.2026 (Az. 8 O 266/25).

Arbeitshilfen

  • Musterformulierung: Information für Führungskräfte
  • Checkliste: Themen für Ihre Merkblätter als Datenschutzberater