Frage: Die Arbeitnehmervertretung hat eine E-Mail mit sensiblem Inhalt an den falschen Empfänger geschickt. Das ist passiert, weil man im E-Mail-Programm die automatische Vervollständigung der E-Mail-Adresse nutzte. Wer muss diese Panne dem EDÖB melden?
Antwort: Prüfen Sie zunächst, ob es sich überhaupt um einen meldepflichtigen Vorgang handelt. Kommen Sie dabei zum Ergebnis, dass kein hohes Risiko für die betroffene Person, kann ggf. eine Meldung unterbleiben.
Kommen Sie jedoch zu dem Schluss, dass im konkreten Fall ein hohes Risiko besteht, ist eine Meldung ggf. unumgänglich. Prüfen Sie dazu die Ausführungen des EDÖB als Datenschutzaufsichtsbehörde. Dieser gibt Hilfestellung bei der Bewertung der Meldenotwendigkeit.
Das Unternehmen als Verantwortlicher ist meldepflichtig, egal wer die Panne verursacht hat. Die Arbeitnehmervertretung ist Teil des Unternehmens, zu dem sie eben gehört. Das Unternehmen verantwortet auch die Bearbeitungen der Arbeitnehmervertretung, die sie zur Wahrnehmung seiner Aufgaben vornimmt.