Viele Unternehmen setzen auf soziale Medien, und zwar auch für Werbung mithilfe von Videos. Sind darauf jedoch auch Unbeteiligte erkennbar, kann das gegen die Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) verstossen. Und dagegen kann die Datenschutzaufsicht zu Recht vorgehen, meint das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in Deutschland (Beschluss vom 5.3.2026, Az. 29 L 4014/25).
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