Datenschutz aktuell professional 21.06.2026

Juli I 2026

Top-Thema: Leerlauf im Sommer? Das
können Sie in Angriff nehmen

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Sind Sie überflüssig? Das sind 20 gute Gegenargumente
Die Zeiten waren für den Datenschutz schon rosiger. Wo man auch hinschaut, wollen Politiker die Rahmenbedingungen verändern. Neben Sparaktionen bei Aufsichtsbehörden zieht man in Deutschland auch in Betracht, die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten zu streichen. Bereiten Sie sich also am besten auf alle Eventualitäten vor.
Produktiver beraten: So können Sie vorgehen
Geht es um Datenschutzfragen, sind Sie Ansprechpartner Nummer eins. Dass Sie hier Ihren Job möglichst gut erledigen wollen, ist bestimmt auch für Sie ein Anliegen. Mehr Effizienz und höhere Produktivität kommen nicht von selbst. Doch entsprechend besser zu werden ist machbar.
Leerlauf im Sommer? Das können Sie in Angriff nehmen
Nicht jeder geht im Sommer in Urlaub. Vielleicht zählen auch Sie zu denjenigen, die die etwas ruhigere Zeit im Unternehmen genießen. Denn auch das kann ein „kleiner“ Urlaub sein. Und Sie können in den ruhigeren Wochen mehr bewegen als Sie vielleicht denken.
Sie brauchen Software? So hat Ihre Auswahl Hand und Fuß
Als Datenschutzbeauftragter arbeiten Sie viel mit dem Computer. Egal, ob Sie eine Präsentation erstellen oder bei der Zusammenstellung von Unterlagen für eine Betroffenenauskunft unterstützen: Mit der passenden Software können Sie sich das Leben erleichtern, produktiver sein und viel schneller zu besseren Ergebnissen kommen. Doch vorab sollten Sie so einiges klären.
Wie gehen wir mit dem Widerruf der Einwilligung um?
Frage: Wir verschicken bei uns einen E-Mail-Newsletter an Interessenten. Die Einwilligung wird im Double-Opt-in-Verfahren dokumentiert. Nun passierte Folgendes: Ein Abonnent teilte per E-Mail mit, dass er seine Einwilligung widerrufe. Außerdem […]
Müssen unsere Datenschutzhinweise akzeptiert werden?
Frage: Bei uns müssen bei einer Bestellung im Onlineshop Datenschutzhinweise akzeptiert werden, sprich, ein entsprechendes Häkchen muss gesetzt werden. Ein Mitarbeiter meinte nun, dass das falsch sei. Stimmt das? Antwort: […]
Gehackte Altdaten führen nicht zu Schadensersatz
Für jeden Arbeitgeber ist es das Schreckensszenario schlechthin: Ein Mitarbeiter fällt auf Cyberkriminelle herein, installiert Malware und Unmengen an Daten werden gestohlen, eben auch zu Beschäftigten. Doch das muss nicht dazu führen, dass etwa ehemalige Beschäftigte Schadensersatz vom Unternehmen fordern können (Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 10.2.2026, Az. 12 SLa 709/25).

Arbeitshilfen

  • Darum braucht Ihr Unternehmen Sie als Datenschutzbeauftragter
  • Aktivitäten in den ruhigeren Sommermonaten
  • Software-Auswahl und Beschaffung