Als jemand mit viel Datenschutz-Know-how wissen Sie: Beim Bearbeiten von Personendaten muss auf Datensparsamkeit geachtet werden. Sind Daten nicht erforderlich, darf die Bearbeitung nicht
stattfinden. Genau das meint nun auch der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Zivilgericht, zu Einträgen im Handelsregister (Beschluss vom 18.2.2026, Az. II ZB 2/25).
DatensicherheitPersonendaten